Um sich für den Teilstudiengang Design Audiovisueller Medien einschreiben zu können, muss das Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich durchlaufen werden. Dieses dient der Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung und findet einmal im Jahr statt.
Alle Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren finden Sie beim Sekretariat für Studium und Lehre.
Bitte beachten Sie. Nach bestandener Eignungsprüfung muss die Einschreibung über das allgemeine Studierendensekretariat vorgenommen werden.
Immer im Frühjahr veranstaltet der Studiengang eine Informationsveranstaltung für Schüler*innen und eine Informationsveranstaltung für Bewerber*innen.
Häufige Fragen zur Bewerbung finden Studieninteressierte hier beantwortet.
Das Design Audiovisueller Medien muss mit einem weiteren Fach / Teilstudiengang kombiniert werden. Mögliche Fächerkombinationen und Profile finden Sie hier beschrieben. Der Studienzugang ist im Zweitfach separat geregelt.
Informationen zu Hochschulwechsel, Anrechnungen von Studien- und Prüfungsleistungen sowie zur Anerkennung von Eignungsfeststellungen finden Sie hier.